AGB

1. Vertragsgrundlage

1.1. Für alle Verträge, gleich ob Kauf-, Werk- oder Dienstverträge, auch mit Weiterveräußerern oder Weiterverarbeitern, alle im folgenden Käufer genannt, gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Bedingungen der Fa. DMS Dobler Marine Service GmbH (im folgenden DMS). Der Vereinbarung entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Käufers wird widersprochen. Mit der verbindlichen Bestellung, der Entgegennahme der Leistung oder Sache oder der Ausführung der beauftragten Leistung erkennt der Käufer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als Vertragsbestandteil an. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte. Nur ergänzend und nachrangig gelten die ICC Incoterms in der jeweils bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Individualvereinbarungen sind grundsätzlich vorrangig.

1.2. Ergänzende mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder in Textform bestätigt wurden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam und Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung. Unwirksame Regelungen werden durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.

2. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

2.1. Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird. Bestellungen oder Aufträge werden erst mit Annahmeerklärung, Auftragsbestätigung oder tatsächlicher Ausführung der DMS verbindlich. Willenserklärungen, die von nicht vertretungsberechtigten Mitarbeitern abgegeben werden, sind nur wirksam, wenn eine Vollmacht vorgelegt oder aber die Erklärung schriftlich oder in Textform genehmigt wird.

2.2. Preise sind grundsätzlich Nettopreise ohne Umsatzsteuer und verstehen sich für eine Lieferung ab Sitz Fa. DMS. Zusätzliche Leistungen, die im Zusammenhang mit den Lieferungen stehen, werden, sofern hierfür nicht besondere Vereinbarungen getroffen worden sind, nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Es werden die am Tage der Lieferung gültigen oder am Sitz der DMS ortsüblichen Preise berechnet. Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung ist der Verkäufer berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung ein Zeitraum von mehr als drei Monaten liegt. Soweit Einfuhr-, Umsatzsteuer oder Zölle  erhoben werden, sind diese zusätzlich vom Käufer zu tragen.

2.3. Mangels anderer individueller Vereinbarungen ist DMS berechtigt, nach verbindlicher Auftragserteilung und vor Lieferung und/oder Einbau von Sachen angemessene Vorauszahlungen bis zur Höhe von 95 % des voraussichtlichen Gesamtrechnungsbetrages geltend und von der tatsächlichen Zahlung die Auftragsdurchführung bzw. Übergabe von Sachen abhängig zu machen.

2.4. Bei Dienstleistungs-, Kauf- oder Werklieferungsverträgen (Einbau von durch Dritte hergestellten Geräten, Bauteilen, Maschinen und Aggregaten an Bord) ist eine Abnahme der Leistungen nicht erforderlich. Der Zahlungsanspruch von DMS wird auch fällig mit Fertigstellung von abgrenzbaren Teilleistungen und mit Rechnungserteilung. Der volle Rechnungsendbetrag ist ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.

2.5. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes des Käufers gegen Forderungen der DMS ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt oder es handelt sich um Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.

3. Lieferung/Verzug/Haftung

3.1. Verkauf von Sachen erfolgt grundsätzlich ab Sitz DMS, wenn keine Lieferung, Montage oder Versendung vereinbart ist. Die Gefahr für Untergang oder Verschlechterung der verkauften Sache geht auf den Käufer über, sobald DMS die Sache dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Versendung beauftragten Personen übergeben oder den Käufer erfolglos unter Fristsetzung zur Abholung der Sache aufgefordert hat. Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung durch DMS gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschaden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

3.2. Angaben zu Liefer- und Montagezeitpunkten sind unverbindlich. Verbindliche Termine und Fixgeschäfte bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung (schriftlich oder in Textform). Ein Verzug der DMS erfordert eine schriftliche Mahnung mit angemessener Fristsetzung. DMS ist berechtigt, Nachunternehmer mit Lieferungs- und Montagetätigkeiten zu beauftragen. Erfolgt eine Montage durch Auftrag des Käufers an Dritte, entsteht dadurch kein Vertragsverhältnis zwischen Käufer und DMS, auch wenn DMS Dritten gegenüber Vermittlungsleistungen erbringt.

3.3. Verweigert der Käufer unberechtigt die ggf. geforderte Vorauszahlung oder die  Abnahme, ist er mit der Annahme der Sache oder der Leistung in Verzug, ist DMS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen und einen pauschalen Schadenersatz / Aufwendungsersatz in Höhe von 25 % des Nettoauftragswertes zu verlangen. Dem Käufer bleibt vorbehalten, einen niedrigeren Schaden, DMS bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden geltend zu machen.

3.4. Unverschuldete Störungen im Betriebsablauf oder Versand (z. B. höhere Gewalt, Streik) berechtigen DMS, die Lieferung oder Montage später durchzuführen oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn die erforderliche Mitwirkung des Käufers (z. B. Zugang zum Schiff) trotz Mahnung unterbleibt.

3.5. DMS haftet im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, dies gilt auch für das Verhalten ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Schadenersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Eigentumsvorbehalt/Rechte Dritter

4.1. DMS behält sich das Eigentum an den zu liefernden Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist DMS berechtigt, auch gegen den Willen des Käufers die Sache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Sache liegt ein Rücktritt vom Vertrag, der auch zur Verwertung der Ware berechtigt. Dadurch entstandene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Käufers.

4.2. Bei Pfändungen, sonstigen Eingriffen Dritter oder bei Stellung eines Insolvenzantrages hat der Käufer DMS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit ggf. Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann.

5. Leistungen der Käufer

5.1. Der Käufer ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Bei Ein- oder Umbauten auf Schiffen stellt der Käufer DMS kostenlos eventuell erforderliche Hebe- und Transportanlagen sowie alle erforderlichen Hilfsmitteln, insbesondere ggfls. Gas, Wasser, Strom, Druckluft und Beleuchtung zur Verfügung.

5.2. Sofern keine anderen Vereinbarungen bestehen, ist der Käufer verpflichtet, auf eigene Kosten eventuell erforderliche Vorarbeiten wie das Herstellen von Befestigungsmöglichkeiten, Öffnungen und Zuleitungen ebenso sicherzustellen wie die Einhaltung der verbindlichen sicherheitstechnischen und versicherungstechnischen Vorschriften für elektrische Geräte.

5.3. Unterbleiben trotz Mahnung die Mitwirkungshandlungen, ist DMS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen und Schadenersatz/Aufwendungsersatz gemäß Ziffer 3.3. zu verlangen.

6. Gewährleistung

6.1. Soweit ein Mangel der Kaufsache oder der Leistung vorliegt, ist DMS zunächst zur Nacherfüllung / Nachlieferung berechtigt. Schlägt diese fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

6.2. Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß und unverzüglich nachgekommen ist. Ansprüche des Käufers für Mangelfolgeschäden sowie  für Aus- und Einbaukosten bei Mängeln der veräußerten Sache entfallen, wenn sie bei fachgerechter und ordnungsgemäßer Prüfung des Kaufgegenstandes vor Einbau hätten erkannt werden können (z. B. sichtbare Beschädigungen oder Nichteinhaltung der erforderlichen Maße und Ausführungen).

6.3. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungs-/Mängelansprüche beginnt mit der Ablieferung/Einbau der Sache und beträgt bei neuen Sachen ein Jahr. Bei gebrauchten Sachen bestehen keine Gewährleistungs-/Mängelansprüche.

6.4. Im Rahmen der geschlossenen Verträge erhält der Käufer einen entsprechenden Hinweis über Pflege- und Wartung der gelieferten / montierten Produkte sowie über etwaige Garantieversprechen der Hersteller. Sofern die vom Hersteller oder DMS vorgeschriebenen Pflege- und Wartungsanleitungen und -intervalle nicht eingehalten werden, entfallen Sachmängelhaftung/Gewährleistung und Garantie. Garantien erfolgen ggf. ausschließlich durch den Produkthersteller. Der Käufer ist verpflichtet, Garantieansprüche bei den Herstellern selbständig zu sichern und geltend zu machen.

7. Anwendbares Recht, Erfüllungsort

7.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Verträge, die die Versendung oder den Einbau von Sachen im Ausland vorsehen. Nur ergänzend gelten nachrangig die ICC Incoterms  in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.

7.2. Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort und Gerichtsstand; wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem Gerichtsstand (Sitz) zu verklagen.

8. Datenschutz

Der Käufer willigt zum Zwecke der ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages für die Dauer der Vertragsbeziehungen sowie darüber hinaus für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen in die Verarbeitung, Nutzung und Speicherung der unternehmensbezogenen Daten ein. Gemäß dieser Einwilligung sind externe Unternehmen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und sonstige Berater der DMS, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, zur Verarbeitung, Nutzung und Speicherung der Daten des Käufers berechtigt, soweit dies für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung notwendig ist. Dem Käufer bleibt das Recht auf Auskunft, Berichtigung Einschränkung und Löschung der Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten.